Von einem Fehlalarm wird in Deutschland häufig gesprochen, obwohl nach DIN VDE 0833-1 (Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall) der Begriff Falschalarm vorgesehen ist.
Das Wort „Fehl“ weist auf einen technischen Fehler hin. Der Begriff wird in Deutschland offiziell nicht verwendet, wenn es sich um einen böswilligen Alarm oder Täuschungsalarm gemäß Klassifizierung nach DIN VDE 0833 handelt. Daher ist der übergeordnete Begriff „Falschalarm“ zu verwenden, insbesondere wenn nicht bekannt ist, was die Ursache des Alarmes war.