Unter Videoüberwachung versteht man den Einsatz von Kameras zur visuellen Erfassung und Aufzeichnung von Ereignissen in einem bestimmten überwachten Bereich. Dabei werden Bild- und Videodaten kontinuierlich oder zeitweise in Echtzeit oder aufgezeichnet erfasst und können später zur Analyse oder Beweissicherung herangezogen werden.
Die Videoüberwachung bezeichnet die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume oder bestimmter Bereiche mithilfe optisch-elektronischer Einrichtungen wie Kameras. So wird es im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschrieben (BDSG §6b; 2003).
Videoüberwachungssysteme werden in verschiedenen Bereichen eingesetzt. Zur Sicherung von öffentlichen Plätzen, Verkehrsüberwachung, Objektschutz, Zutrittskontrolle, Überwachung von Industrieanlagen, Geschäften, Banken, Firmengeländen, Baustellen und anderen sicherheitsrelevanten Umgebungen. Die Videoüberwachung dient der Prävention von Straftaten, der Identifikation von Tätern sowie der Überwachung von Prozessen und Abläufen.
Die Verwendung von Videoüberwachungssystemen muss datenschutzrechtlichen Bestimmungen und gesetzlichen Regelungen entsprechen, um die Privatsphäre und Rechte von Personen zu wahren.