Sonntagszuschlag

Ein Sonntagszuschlag ist eine zusätzliche Vergütung oder Entlohnung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten, wenn sie an einem Sonntag arbeiten. In vielen Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder gesetzlichen Bestimmungen ist geregelt, dass Arbeitnehmer für ihre Arbeit an Sonntagen einen finanziellen Aufschlag erhalten.

Der Sonntagszuschlag soll die besondere Belastung und Einschränkung ausgleichen, die mit der Arbeit an einem Sonntag verbunden sein kann. Sonntage gelten als Ruhetag oder Feiertag, an dem üblicherweise keine oder nur eingeschränkte Arbeit stattfindet. Wenn Arbeitnehmer dennoch an einem Sonntag arbeiten müssen, werden sie für ihre Dienstleistung mit einem Zuschlag zusätzlich zur normalen Vergütung belohnt.

Die Höhe des Sonntagszuschlags kann je nach Land, Branche, Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung variieren. Üblicherweise beträgt der Zuschlag eine bestimmte prozentuale Erhöhung des regulären Stundenlohns. In einigen Fällen kann der Sonntagszuschlag auch durch einen zusätzlichen freien Tag oder andere Vergünstigungen ersetzt werden.

Insbesondere in der Sicherheitsbranche findet der Sonntagszuschlag Anwendung. Die Zulage ist eine finanzielle Kompensation für die Arbeit an "eigentlich" arbeitsfreien Tagen, da Sonntage in den Bundesländern als Ruhetage gelten, die der seelischen und körperlichen Regenerierung dienen.

Rechtlich ist die Sonntagsarbeit in den Bundesländern genau geregelt. Gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben, und Arbeitnehmer, die an einem Sonntag arbeiten, haben Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen. Es gibt Ausnahmen, wie im Jugendschutzgesetz und Mutterschutzgesetz, wo bestimmte Personengruppen nicht an Sonntagen beschäftigt werden dürfen.

Die Höhe des Sonntagszuschlags variiert je nach gesetzlichen Bestimmungen, individuellen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen. Es gilt jedoch der Grundsatz der Steuerfreiheit, was bedeutet, dass der Zuschlag nicht besteuert wird und nicht in den Brutto-Netto-Abzügen enthalten ist.

In der Sicherheitsbranche richtet sich die Höhe des Sonntagszuschlags nach verschiedenen Tarifverträgen, abhängig von der Art der Tätigkeit und dem Bundesland. Die Zuschlagsquote kann je nach Region unterschiedlich sein. Einige Bundesländer gewähren höhere Zulagen als andere. In Tarifverträgen mit einer Laufzeit von einem Jahr gelten bestimmte Tätigkeitsfelder, für die der Sonntagszuschlag gilt, wie Pforte, Event, Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, Revierdienst, NRZ / NSL, IHK geprüfte Wachschutzfachkraft (WFK) und Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FSS).

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