Definition, Funktion und Einsatzgebiete Einbruchmeldeanlage (EMA)

Eine Einbruchmeldeanlage (EMA) wird umgangssprachlich oft als Alarmanlage bezeichnet. Sie ist eine Meldeanlage, die Haus- und Geschäftsinhaber, Nachbarn oder die Öffentlichkeit über Einbruchsversuche informiert und eine frühzeitige Intervention ermöglicht.

Die EMA kann auch direkt eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) und gegebenenfalls die Polizei alarmieren, was als stiller Alarm bezeichnet wird. Die Hauptfunktion einer EMA besteht darin, vor Einbrüchen zu warnen und damit einen Schutz für Gebäude, Areale oder Räumlichkeiten zu bieten.

Idealerweise sollten die mechanischen Sicherungen und die Einbruchmeldeanlage (EMA) so miteinander abgestimmt sein, dass eine Intervention noch vor dem Überwinden der letzten Barriere erfolgen kann und die Tat verhindert wird. Durch eine optimale Abstimmung können Einbrüche oder Einbruchsversuche frühzeitig erkannt und gemeldet werden. Dies ermöglicht eine rechtzeitige Reaktion auf potenzielle Sicherheitsrisiken.

Einbruchmeldeanlagen (EMA), zusammen mit Brand- und Überfallmeldeanlagen, gehören gemäß der Norm DIN VDE 0833 zur Gruppe der Gefahrenmeldeanlagen. Sie dienen der umfassenden Überwachung von einzelnen Objekten und ganzen Gebäuden. Dabei ist wichtig zu beachten, dass Gefahrenmeldeanlagen nicht mit Gefahrenwarnanlagen nach DIN VDE V 0826-2 zu verwechseln, da es sich um unterschiedliche Systeme handelt. Die EMA bieten eine Sicherheitslösung zur Früherkennung und Meldung von Einbrüchen und tragen somit wesentlich zur Sicherheit von Gebäuden und Anlagen bei.

Eine Einbruchmeldeanlage (EMA) besteht aus einer Einbruchmeldezentrale, verschiedenen Meldern und einer Schalteinrichtung zum Aktivieren und Deaktivieren der Anlage. Optional können Übertragungseinrichtungen sowie optische und akustische Alarmierungseinrichtungen wie Blitzleuchten oder Sirenen integriert sein.

Im Falle eines Einbruchs erfassen die Melder Veränderungen und leiten die Informationen an die Zentrale weiter. Diese wertet die Signale aus und löst bei erkanntem Einbruchversuch über die Alarmierungseinrichtungen einen Alarm aus. Bei einer entsprechenden Aufschaltung kann der Alarm an eine hilfeleistende Stelle wie eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) weitergeleitet werden.

Die Einbruchmeldezentrale ist mit einer Notstromversorgung gekoppelt, um ihre Funktion auch bei Netzausfällen aufrechtzuerhalten. Dadurch ermöglicht die EMA eine Früherkennung und Alarmierung bei Einbrüchen, was wesentlich zur Sicherheit von Gebäuden und Anlagen beiträgt.

Einbruchmeldeanlagen (EMA) und Überfallmeldeanlagen (ÜMA) werden gemäß VDE 0833 gemeinsam betrachtet, da selbst kleine EMA oft auch Überfallmeldelinien integriert haben. Die Größenklassen von EMA sind nach Meldegruppen unterteilt:

  • Kleine EMA: Ca. 4 Meldergruppen
  • Mittlere EMA: 4 - 12 Meldergruppen
  • Große EMA: 100 und mehr Meldergruppen
Meldegruppe

Eine Meldegruppe, früher auch als Meldelinie bezeichnet, ist eine Gruppierung von Meldern innerhalb eines Meldebereichs. Diese Melder haben eine eigene Anzeige in der Gefahrenmelderzentrale, die dazu dient, den genauen Meldungsort zu kennzeichnen. Durch die Zusammenfassung ähnlicher Melder in einer Meldegruppe wird eine übersichtliche und gezielte Anzeige von Meldungen ermöglicht.

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