Bewacherregister

Das Bewacherregister (BWR) ist ein behördliches Verzeichnis, das von den zuständigen Sicherheitsbehörden geführt wird und alle Personen erfasst, die gewerblich oder selbstständig als Sicherheitsmitarbeiter (auch Bewacher genannt) tätig sind. Es wurde in Deutschland am 01. Juni 2019 eingeführt und dient dient der behördlichen Überwachung und Kontrolle der Sicherheitsbranche und stellt sicher, dass nur qualifizierte und zuverlässige Personen im Sicherheitsgewerbe arbeiten.

In vielen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Sicherheitsmitarbeiter, die beispielsweise im Objektschutz, im Personenschutz oder im Veranstaltungsschutz arbeiten, in das Bewacherregister eingetragen werden müssen. Die Eintragung erfolgt in der Regel nach Vorlage bestimmter Qualifikationen, wie zum Beispiel einer erfolgreich absolvierten Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung (Deutschland) oder ähnlichen Nachweisen in anderen Ländern.

Das BWR umfasst eine Vielzahl von Sicherheitsberufen, wie Ordner bei Veranstaltungen, Wachpersonal im Objektschutz, Security-Teams bei Patrouillenfahrten, Personenschützer, Pförtner, Ladendetektive, Doormen an Eingängen und Standwachen in Anlagen.

Das Bewacherregister enthält wichtige Informationen über die eingetragenen Personen, wie ihren Namen, ihre persönlichen Daten, ihre Tätigkeitsbereiche und ihre Registrierungsnummer. Es ermöglicht den Sicherheitsbehörden eine bessere Kontrolle und Überwachung der Sicherheitsbranche, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben und Standards eingehalten werden.

Die Eintragung in das Bewacherregister ist eine grundlegende Voraussetzung für die legale Ausübung von Sicherheitstätigkeiten. Personen, die nicht im Bewacherregister eingetragen sind, dürfen in der Regel keine gewerblichen Sicherheitsdienstleistungen erbringen. Verstöße gegen diese Vorschriften können rechtliche Konsequenzen haben und zu Strafen führen.

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